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IAB-Rechner: was § 7g in deinem Fall freisetzt

Zwei Regler, eine Zahl. Der Rechner zeigt, wie viel Liquidität der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung zusammen freisetzen — und ob das reicht, um das Eigenkapital für die Investition zu stellen. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, nichts wird gespeichert.

Vor Bildung des Investitionsabzugsbetrags, Einzelveranlagung

Netto, ohne Nebenkosten

Eigenkapitalanteil

Zwei Hebel auf dieselbe Investition

  1. Investitionsabzugsbetrag. Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten werden vorgezogen — bevor die Anlage überhaupt angeschafft ist. Gesetzlich gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb.
  2. Sonderabschreibung. Im Anschaffungsjahr kommen 40 % auf den verbleibenden Betrag dazu.

Beides verschiebt den Zeitpunkt der Besteuerung, es beseitigt sie nicht: In den Folgejahren steht entsprechend weniger Abschreibung zur Verfügung.

Modellrechnung

Steuerliche Liquidität im Modellfall 62.882 € 45.158 € im Jahr der IAB-Bildung · 17.724 € im Anschaffungsjahr

Die steuerliche Liquidität liegt in diesem Modellfall über dem benötigten Eigenkapital.

Investitionsabzugsbetrag (50 %)100.000 €
Sonderabschreibung (40 % vom Restbetrag)40.000 €
Angenommener Grenzsteuersatz inkl. Soli44,3 %
Steuerlast ohne / mit Abzug61.363 € / 16.206 €
Modellannahmen Einkommensteuertarif für Einzelveranlagung, Veranlagungszeitraum 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG · Solidaritätszuschlag nach § 4 SolzG 1995 einschließlich der Begrenzung auf 11,9 % oberhalb der Freigrenze von 20.350 € · kein Kirchensteuer- oder Gewerbesteuereffekt · Investitionsabzugsbetrag 50 % der geplanten Anschaffungskosten, gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb · Sonderabschreibung 40 % auf den verbleibenden Betrag im Anschaffungsjahr · Wirkung der Sonderabschreibung mit dem Grenzsteuersatz vor Abzug gerechnet.

Wichtig: Modellrechnung, keine Empfehlung und keine Zusicherung. Die steuerliche Wirkung hängt von deinen individuellen Verhältnissen ab, setzt unter anderem Gewinnerzielungsabsicht und betriebliche Nutzung voraus und ist mit deinem Steuerberater zu prüfen. Der Investitionsabzugsbetrag muss fristgerecht durch eine begünstigte Investition umgesetzt werden, sonst wird er rückwirkend aufgelöst und die Steuer nachverzinst.

Das Ergebnis lesen

Die große Zahl oben ist keine Ersparnis. Sie ist der Betrag, den du in zwei Jahren weniger an das Finanzamt überweist als ohne die Investition — Liquidität, die vorgezogen wird und in den Folgejahren fehlt, weil dann weniger Abschreibung übrig ist.

Der Grund, warum sie trotzdem etwas bedeutet, steht direkt darunter: die zweite Balkenzeile. Sie zeigt das Eigenkapital, das für die Investition aufzubringen wäre. Liegt die vorgezogene Liquidität darüber, finanziert sich der Eigenkapitalanteil rechnerisch aus Geld, das sonst als Steuer abgeflossen wäre. Das ist der ganze Mechanismus.

Die ehrliche Fassung in einem Satz: Du bekommst kein Geld geschenkt, sondern früher. Ob sich das lohnt, entscheidet nicht der Steuereffekt, sondern die Frage, ob die Anlage dahinter auch ohne ihn trägt.

Womit gerechnet wird

Der Rechner verwendet den Einkommensteuertarif für den Veranlagungszeitraum 2026, wörtlich nach § 32a Abs. 1 EStG, und den Solidaritätszuschlag nach § 4 SolzG 1995 — einschließlich der Begrenzung auf 11,9 % des Betrags oberhalb der Freigrenze, die viele vereinfachte Rechner weglassen.

GrößeWert 2026Fundstelle
Grundfreibetrag12.348 €§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG
42 % ab69.879 €§ 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG
45 % ab277.826 €§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG
Soli-Freigrenze (Einzelveranlagung)20.350 €§ 3 Abs. 3 Nr. 2 SolzG 1995
IAB50 %, max. 200.000 € je Betrieb§ 7g Abs. 1 EStG
Sonderabschreibung40 % im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren§ 7g Abs. 5 EStG

Gegengerechnet haben wir das Ergebnis mit dem amtlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen: Bei 90.000 € und bei 165.000 € zu versteuerndem Einkommen stimmen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf den Cent überein.

Was der Rechner nicht kann

Damit das Ergebnis richtig eingeordnet wird — diese Dinge bleiben außen vor:

  • Zusammenveranlagung. Gerechnet wird mit dem Grundtarif. Bei Ehegatten fällt der Effekt anders aus, meist günstiger.
  • Kirchensteuer und Gewerbesteuer samt Anrechnung nach § 35 EStG.
  • Verlustverrechnung, Progressionsvorbehalt und andere Besonderheiten deiner Veranlagung.
  • Der Investitionsbooster — die degressive Abschreibung. Sie kann zusätzlich wirken, hängt aber am Anschaffungszeitpunkt und gehört deshalb in die projektbezogene Rechnung, nicht in ein Schiebereglermodell.
  • Die laufenden Erträge der Anlage. Hier geht es nur um die Steuerseite. Was die Anlage verdient, steht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des jeweiligen Projekts.

Für die Größenordnung reicht das. Für die Steuererklärung nicht — dafür ist dein Steuerberater zuständig, und der rechnet mit deinen echten Zahlen statt mit zwei Reglern.

Voraussetzungen des § 7g

Der Investitionsabzugsbetrag ist kein Wahlrecht ohne Bedingungen. Drei Hürden müssen genommen sein:

  1. Betriebliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ohne Betrieb kein § 7g. Die Anlage muss zu einem Betriebsvermögen gehören, und dieser Betrieb muss darauf angelegt sein, einen Totalgewinn zu erzielen.
  2. Gewinngrenze. Der Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr darf die gesetzliche Grenze nicht überschreiten (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
  3. Nutzung und Verbleib. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr fast ausschließlich betrieblich genutzt werden und im Betrieb verbleiben.

Ob dein Vorhaben diese Hürden nimmt, beurteilt am Ende das Finanzamt. Zusichern kann das niemand — wer es tut, verspricht etwas, das nicht in seiner Hand liegt.

Die Frist, die zählt

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Vorleistung des Finanzamts auf eine Investition, die noch kommt. Kommt sie nicht rechtzeitig, wird der Abzug rückwirkend im Abzugsjahr aufgelöst — der alte Steuerbescheid wird geändert, die Steuer wird nachgefordert und nach § 233a AO verzinst.

Das ist der Punkt, an dem aus einem Steuervorteil ein Problem wird: Die Liquidität ist längst ausgegeben, die Nachzahlung kommt mit Zinsen. Wer einen IAB gebildet hat, braucht deshalb nicht irgendeine Investition, sondern eine, die innerhalb der Frist tatsächlich fertig wird. Wie man das vorab prüft, steht in unserer Projektprüfung.

Häufige Fragen

Mit welchem Steuertarif rechnet der IAB-Rechner?

Mit dem Einkommensteuertarif für den Veranlagungszeitraum 2026 nach § 32a Absatz 1 EStG: Grundfreibetrag 12.348 Euro, 42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro. Der Solidaritätszuschlag folgt § 4 SolzG 1995 einschließlich der Begrenzung auf 11,9 Prozent oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro bei Einzelveranlagung.

Ist die berechnete Summe eine Steuerersparnis?

Nein. Der Investitionsabzugsbetrag verschiebt den Zeitpunkt der Besteuerung, er beseitigt sie nicht. In den Folgejahren steht entsprechend weniger Abschreibung zur Verfügung. Die berechnete Summe ist vorgezogene Liquidität, keine Ersparnis.

Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag maximal?

Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gedeckelt auf 200.000 Euro je Betrieb nach § 7g Absatz 1 EStG.

Welche Voraussetzungen hat der Investitionsabzugsbetrag?

Eine betriebliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die Einhaltung der Gewinngrenze im Abzugsjahr nach § 7g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG sowie die fast ausschließlich betriebliche Nutzung und der Verbleib des Wirtschaftsguts im Betrieb im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr.

Was passiert, wenn ich den Investitionsabzugsbetrag nicht rechtzeitig investiere?

Er wird rückwirkend im Abzugsjahr aufgelöst. Der damalige Steuerbescheid wird geändert, die Steuer nachgefordert und nach § 233a AO verzinst. Die Liquidität ist zu diesem Zeitpunkt meist längst verwendet — deshalb zählt, dass die geplante Investition innerhalb der Frist tatsächlich fertig wird.

Berücksichtigt der Rechner die Zusammenveranlagung von Ehegatten?

Nein, er rechnet mit dem Grundtarif für Einzelveranlagung. Bei Zusammenveranlagung fällt der Effekt anders aus, in der Regel günstiger. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer, Gewerbesteuer samt Anrechnung nach § 35 EStG und die degressive Abschreibung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Eingaben übertragen, keine Anmeldung und keine E-Mail-Adresse verlangt und keine Daten auf dem Gerät abgelegt.


Die Zahl an deiner echten Lage prüfen

Zwei Regler sind eine Näherung. Im Erstgespräch gehen wir deine tatsächliche Ausgangslage durch — Veranlagungsart, Gewinnsituation, Zeitplan — und sagen dir auch, wenn sich der Aufwand für dich nicht lohnt.

Oder direkt anrufen: 040 59362886

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Anlageberatung dar. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung und ersetzt keine steuerliche Berechnung. Tarifwerte am 11. September 2026 gegen § 32a EStG und §§ 3, 4 SolzG 1995 geprüft · Redaktion GreenLife Investment.